AGB

Stand: 25.09.2013

Ziffer 1. 
1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und/oder Leistungen der „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“. Angebote, Preislisten und andere Werbeunterlagen von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ sind stets freibleibend und unverbindlich. Erklärungen des Vertragspartners, insbesondere Bestätigungsschreiben, gelten lediglich als Angebot zum Vertragsschluss. Für von Karg EDV-Dienstleistungen verkaufte Softwarelizenzen der eigenen Produktreihe „emis“ und allen Versionen dieser Produktreihe gelten die dem Produkt beiliegenden Lizenzvereinbarungen / Softwarelizenzverträge als Zusatz zu diesen AGB. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH oder mit Auslieferung der Ware zustande. Sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien oder sonstige Zusicherungen der Verkaufsangestellten sind unwirksam und gelten nur, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich aufgeführt sind. Etwaige Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von „K@rg EDV- Dienstleistungen GmbH“ ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ schriftlich bestätigt worden sind.
 1.2)  Von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ herausgegebene technische Daten, Qualitätsbeschreibungen oder Spezifikationen beschreiben lediglich den Leistungsgegenstand in technischer Hinsicht und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ schriftlich bestätigt.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Ziffer 2.
 2.1) Alle Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger gesetzlicher Abgaben in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe.
 2.2) Zahlungen des Vertragspartners an „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Gegen Zahlungsansprüche von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ kann der Vertragspartner nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ behält sich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners verschlechtern und dadurch die Forderungen von „K@rg EDV- Dienstleistungen GmbH“ gefährdet erscheinen.
2.3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 2 (zwei) Prozent über dem jeweiligen Leitzins der europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist.
2.4) Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ einschließlich etwaiger Rechtsanwaltsgebühren, die „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ durch den Zahlungsverzug des Vertragspartners oder dadurch entstehen, dass dieser seinen Verpflichtungen trotz Mahnung von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ schuldhaft nicht nachkommt, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die außergerichtlichen Inkassokosten von „K@rg EDV- Dienstleistungen GmbH“ werden auf mindestens 15 (fünfzehn) Prozent des Grundbetrags der Forderung angesetzt.
GEHEIMHALTUNG Ziffer 3.
3.1) Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen der anderen Partei. Jede Partei wird die Vorsorgemaßnahmen treffen, die vernünftiger weise erforderlich sind, um dieser Verpflichtung so gut wie möglich nachzukommen.

NUTZUNGSRECHTE Ziffer 4.
4.1) Nutzungsrechte an Softwareprodukten von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ werden dem Vertragspartner ausschließlich nach Maßgabe eines gesondert abzuschließenden Lizenzvertrages und nur in dem im jeweiligen Lizenzvertrag eingeräumten Umfang gewährt.

EIGENTUMSVORBEHALT Ziffer 5.
5.1) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ aus diesem Vertragsverhältnis, sowie sonstiger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner, behält sich „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ das Eigentum an den gelieferten Produkten wie z.B.: Hardware, Disketten und Handbücher („Vorbehaltsware“) vor.
5.2) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ hinweisen und „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Vertragspartner trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und sonstiger Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.
5.3) Sofern „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ zur Ausübung des Eigentumsvorbehalts berechtigt ist, gewährt der Vertragspartner „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.

GEWÄHRLEISTUNG Ziffer 6.
6.1) „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Fehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte erheblich mindern, sowie die ausdrücklich von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ zugesicherten Eigenschaften besitzen. Damit stimmen beide Vertragsparteien darin überein, dass nach dem Stand der Technik Fehler auch bei sorgfältiger Erstellung der Software nicht ausgeschlossen werden können.
6.2) Für den Fall der Fehlerhaftigkeit der Produkte ist „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ nach eigener Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Fehlerbeseitigung endgültig fehl, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
6.3) Gewährleistungspflichten von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ setzen voraus, dass der Vertragspartner Fehler der Produkte unverzüglich mitteilt, erkennbare Fehler spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Produkte. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen eines offensichtlichen Mangels ausgeschlossen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb von 30 Tagen nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen: Der Vertragspartner ist verpflichtet, Karg EDV Dienstleistungen GmbH bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen oder auszudrucken.
6.4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, nach einer Mängelrüge die Benutzung der betreffenden Produkte einzustellen, soweit dies für die Fehlerbehebung durch „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ erforderlich ist. Zur Rücksendung fehlerhafter Produkte ist der Vertragspartner nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ berechtigt.
6.5) Bei Gewährleistungen von Hardware gelten die Gewährleistungen des Herstellers. „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ tauscht die defekte Hardware kostenlos aus. Bei Austauschreparaturen Vorort (beim Vertragspartner) ist die An- und Abfahrt kostenpflichtig.
6.6) Der Austausch defekter Festplatten übernimmt „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ im Garantiezeitraum kostenlos. Das neu einspielen und einrichten des Betriebssystems und der erforderlichen Software wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ übernimmt keinerlei Haftung der Daten und Programme der defekten Festplatte (Datenträger). „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ kann nach Absprache mit dem Vertragspartner Schutzmaßnahmen einleiten, die diese Gefahr minimieren und die Kosten in Falle einer defekten Festplatte minimieren.
LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN Ziffer 7.
7.1) Alle von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ genannten (Liefer-) Fristen sind nach bestem Wissen aufgrund der Gegebenheiten, die „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ bei Abschluss des Vertrags bekannt waren, festgesetzt und werden nach Möglichkeit eingehalten. Ansprüche des Vertragspartners wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
7.2) „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ ist stets zu Teillieferungen und –Leistungen berechtigt.
7.3) Die Gefahr geht mit Anlieferung der Produkte auf den Vertragspartner über.

LAUFZEIT DES VERTRAGES; KÜNDIGUNG Ziffer 8.
8.1) Dieser Vertrag kann von jeder Partei aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für „K@rg EDV Dienstleistungen GmbH“ ist insbesondere dann gegeben, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, insbesondere in Zahlungsverzug ist, und diese Vertragsverletzung nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Abmahnung durch den Vertragspartner geheilt wird oder wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird.
8.2) Leistungen oder Lieferungen, die „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ vor dem Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens bereits in Rechnung gestellt hat, werden mit Antragstellung sofort fällig.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Ziffer 9.
9.1) „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung nur, insoweit sie a.) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) durch „K@rg EDV Dienstleistungen GmbH“ in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden oder b.) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ zurückzuführen sind.
9.2) Haftet „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ gem. Ziff. 9.1 a.) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist die Haftung von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ auf den Höchstbetrag von 6.000,00 für Personen-und Sachschäden und für reine Vermögensschäden auf 50 % des betreffenden Auftragswertes, bei Dauerschuldverhältnissen berechnet nach dem Auftragswert der letzten sechs Monate vor dem Haftungsfall, begrenzt.
9.3) Haftet „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ gem. Ziff. 9.1 a.) oder b.) für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ sind, ist die Haftung von „K@rg EDV Dienstleistungen GmbH“ ebenfalls auf den Höchstbetrag von 6.000,00 für Personen- und Sachschäden und für reine Vermögensschäden auf 50 % des betreffenden Auftragswertes bei Dauerschuldverhältnissen berechnet nach dem Auftragswert der letzten sechs Monate vor dem Haftungsfall, begrenzt.
9.4) Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von „K@rg EDV Dienstleistungen GmbH“ zurückzuführen sind.
9.5) Der Vertragspartner hat angemessene Vorsorge gegen Datenverluste zu treffen, insbesondere dadurch, dass er mindestens einmal täglich Sicherungskopien aller Programme und Daten in maschinenlesbarer Form erstellt. Keine Haftung von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ besteht für den Verlust von Daten oder Programmen, der bei Beachtung dieser Verpflichtung vermeidbar gewesen wäre. Im übrigen unterliegt jede Haftung von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ wegen Datenverlust den übrigen Begrenzungen dieser Ziff. 9.
9.6) Jede Haftung von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ nach dem ihr bei Vertragsschluss bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnten.
9.7) Der Abschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Unterabschnitten schließt Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ ein.
9.8) Die Haftung von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ nach dem Produkthaftungsgesetz oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

RECHTE AN SOFTWARE, MATERIALIEN UND SONSTIGEN PRODUKTEN Ziffer 10.
10.1) Das Urheberrecht und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie ähnliche Rechte zum Schutz von Informationen in Bezug auf die Software (einschließlich ihrer Standard-Anpassungen und neuen Versionen), Datenbanken, Dokumentationen oder Materialien verbleiben ausschließlich bei „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ oder ihrem Lizenzgeber. Diese Rechte werden weder ganz noch teilweise durch diesen Vertrag übertragen.
10.2) Der Vertragspartner darf Copyright- oder sonstige Schutzrechtsvermerke von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ oder ihrem Lizenzgeber auf der Software, sonstigen Materialien oder anderen Produkten nicht verändern, entfernen oder unkenntlich machen.
10.3) Es ist „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ gestattet, technische und protokollierende Maßnahmen zum Schutz der Software oder der Materialien zu ergreifen und zu unterhalten.
10.4) Es ist außerdem „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ gestattet, technische Veränderungen (Erweiterungen) an der eigenen Software (z.B.: EMIS) vorzunehmen. Der Vertragspartner ist verpflichtet diese Updates auf Anweisung von „K@rg EDV- Dienstleistungen GmbH“ durchzuführen.

HÖHERE GEWALT Ziffer 11.
11.1) Wird die Leistung einer Partei durch Störungen auf Grund von höherer Gewalt und anderer nicht von der jeweiligen Partei zu vertretender Hindernisse unmöglich, soweit solche Hindernisse – wie etwa Störungen bei der Eigenbelieferung, obwohl „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, staatliche Lieferverbote, etc. – auf die Lieferung oder Leistung einer Partei von erheblichen Einfluss sind, wird die Partei von ihren Leistungspflichten frei.

TELEKOMMUNIKATION Ziffer 12.
12.1) Kommen bei der Pflege von Software einschließlich der Leistung von Basis-Support oder bei anderen Dienstleistungen von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ Telekommunikationseinrichtungen zum Einsatz, ist jede Partei selbst für die richtige Wahl und die rechtzeitige Verfügbarkeit dieser Einrichtungen für ihren Bedarf verantwortlich. „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ haftet nicht für die Entstellung oder den Verlust von Daten oder Verarbeitungsergebnissen während des Versendens von Daten mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen.
SCHUTZRECHTSVERLETZUNG Ziffer 13.
13.1) „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ gewährleistet, dass die Benutzung der von ihr lizenzierten Software in Deutschland keine gewerblichen oder anderen Schutzrechte Dritter verletzt. „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ wird Ansprüche oder Verfahren, die gegen den Vertragspartner mit der Behauptung erhoben werden, dass die Benutzung der Software in Deutschland ein gewerbliches Schutzrecht verletzt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder abwehren oder vergleichen und den Vertragspartner von allen im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträgen freistellen, sofern der Vertragspartner
a.) „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch benachrichtigt,
b.) „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ sämtliche notwendigen Informationen erteilt und angemessene Unterstützung zur Abwehr des Anspruchs bzw. der Beilegung des Streits gewährt und
c.) „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“, soweit rechtlich möglich, die alleinige Entscheidung und Kontrolle über die Abwehr solcher Ansprüche zu deren vergleichsweisen Beilegung einräumt.
13.2) Wenn die Software Gegenstand eines Verletzungsanspruchs wird oder nach Meinung von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ die Wahrscheinlichkeit hierzu besteht, hat „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ das Recht, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten für den Vertragspartner ein Nutzungsrecht zu erwerben oder die Software austauschen bzw. in eine nicht verletzende Version zu ändern, die dennoch nicht wesentlich von den Spezifikationen gemäß der Dokumentationen abweicht, oder, wenn keine dieser Alternativen mit angemessenem Aufwand möglich ist, den Vertragspartner gegen Rückgabe der Software an „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ die Lizenzgebühr abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgelts für die Zeit, während der Vertragspartner die Software nutzen konnte, auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von 10 (zehn) Jahren zu erstatten. In diesem Fall haftet „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ gegenüber dem Vertragspartner für etwaige infolge der Rücknahme entstehende Schäden ausschließlich nach Maßgabe von Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13.3) „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ haftet nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf
a.) der von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ nicht schriftlich genehmigten Verbindung eines „K@rg EDV- Dienstleistungen GmbH“ Produktes mit Produkten anderer Hersteller,
b.) „der Benutzung einer anderen als der aktuellen, unveränderten Version der Software
c.) oder einer von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ nicht vorhersehbaren Verwendung der Software beruhen. „K@rg EDV Dienstleistungen GmbH“ haftet ferner nicht für solche Verpflichtungen, die der Kunde im Rahmen eines Verfahrens wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung ohne Rechtspflicht und ohne vorherige schriftliche Ermächtigung von „K@rg EDV Dienstleistungen GmbH“ eingeht.
13.4) Die Bestimmungen dieser Ziff. 13 regeln, soweit nicht eine Haftung gemäß Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht, die Haftung von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ im Falle von Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen durch Systemsoftware abschließend.
KONKURRENZKLAUSEL Ziffer 14.
14.1) Ohne schriftliche Genehmigung werden die Parteien wechselseitig keine Arbeitnehmer einstellen, die in den 12 (zwölf) Monaten vor Vertragsschluss an der Durchführung des Vertrags beteiligt waren. Diese Klausel wird hinfällig, wenn über das Vermögen einer Partei Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt oder Konkurs- oder Vergleich eröffnet worden ist.
13.2) Bei Verstoß gegen Ziff. 14.1 dieses Vertrages wird von der Partei, die gegen die Verpflichtung in Ziff. 14.1 verstoßen hat, zugunsten der anderen Partei 50.000,-- (fünfzigtausend EURO) fällig.
ALLGEMEINES Ziffer 15.
15.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN Kaufrecht (United Convention on Contracts for the international Sale of Goods) findet keine Anwendung.
15.2) Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als alleiniger Gerichtstand der allgemeine Gerichtsstand von „K@rg EDV-Dienstleistungen GmbH“ vereinbart. „K@rg EDV- Dienstleistungen GmbH“ bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder zur Einleitung sonstiger Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners berechtigt. 
SCHLUSSBESTIMMUNGEN Ziffer 16.
16.1) Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrags wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
16.2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.